Passus der geschlechterbewussten Kinder- und Jugendhilfe im nun verabschiedeten Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
07.07.2021
§9.3 lautet: „Bei der Ausgestaltung der Leistungen und der Erfüllung der Aufgaben sind...die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen, Benachteiligungen abzubauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern“.
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/gesetze/neues-kinder-und-jugendstaerkungsgesetz-162860